Regeln für die Tagespension
Die reservierten Tage werden monatlich im Voraus bis zum dritten Werktag gezahlt.
Bei Krankheit, Läufigkeit oder Abwesenheit des Hundes werden keine Beträge zurückerstattet.
Auch Feiertage werden nicht zurückerstattet.
Ich bitte weiterhin um Info wenn der Hund nicht gebracht wird.
Ausnahme:
Der Tageshund befindet sich im Urlaub in der Arche, dann werden die Tage selbstverständlich
gegengerechnet.
Unkastrierte Hündinnen können in der Pension nur aufgenommen werden wenn sie nicht läufig sind. Sollte eine Hündin während ihres Aufenthaltes läufig werden, muss sie unverzüglich abgeholt werden.
Regeln für die Vollpension
Gebuchte Urlaubstage werden voll bezahlt, kommt der Hund später oder wird früher abgeholt,
wird dies nicht gegengerechnet.
Sollte ein Urlaub rechtzeitig, bis spätestens 4 Wochen vor Beginn, abgesagt werden fallen
keine Stornogebühren an.
Nach dieser Zeit sind 50% des gebuchten Urlaubs zu zahlen.
Diese Regelungen dienen dazu, Eure Plätze zu sichern, keine Überbuchungen zu haben und meine moderaten Preise möglichst lange für Euch zu erhalten.